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English: Loose leaf 10 day tourist visa issued by the “Ministry of repatriation” in Sukhumi of the break-away territory of Georgian Abkhasia.
Deutsch: Als Einlegeblatt ausgestellte Touristenvisum für 10 Tage zum Besuch des unter russischem Schutz stehenden georgischen Rebellengebiets Abchasien. Ausgestellt vom „Ministerium für Vertreibung” in Suchumi.
Dieses Werk ist kein Gegenstand des Urheberrechts gemäß dem Gesetz von Georgien Nr. 2388-Is vom 9. September 1999 über Urheberrecht und verwandte Rechte
Artikel 5. Gegenstand des Urheberrechts
Das Urheberrecht gilt nicht für Ideen, Methoden, Verfahren, Systeme, Mittel, Konzepte, Grundsätze, Entdeckungen und Tatsachen, auch wenn sie in einem Werk ausgedrückt, beschrieben, erläutert, illustriert oder verkörpert werden
Artikel 8.Werke, für die das Urheberrecht nicht gilt
Das Urheberrecht gilt nicht für die folgenden Werke:
a) offizielle Dokumente (Gesetze, Gerichtsentscheidungen, andere Texte mit administrativem und normativem Charakter) sowie deren offizielle Übersetzungen;
b) offizielle Symbole des Staates (Flagge, Emblem, Hymne, Auszeichnung, Geldsymbole, andere offizielle Zeichen und Symbole des Staates);
c) Informationen über Ereignisse und Fakten.
Bei der Nutzung der unter Buchstabe "b" dieses Artikels genannten Werke unter dem Namen einer anderen Person kann das Recht auf den Namen des Urhebers geschützt werden.
Kommentar – Laut zwischenstaatlichen und internationalen Verträgen ist Georgien der Rechtsnachfolger der Georgische Sozialistische Sowjetrepublik; daher gilt dieses Lizenzkennzeichen auch für offizielle Symbole und offizielle Dokumente der Georgischen SSR.
Warnung – Dieses Lizenz-Tag kann nicht auf vorgeschlagene offizielle Symbole und Entwürfe von offiziellen Dokumenten angewendet werden, die urheberrechtlich geschützt werden können.
Dieses Werk ist kein Gegenstand des Urheberrechts gemäß dem Gesetz der Abchasischen Republik 1227-с-XIV vom 16. Januar 2006 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Details).
Artikel 8. Werke, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind
Nicht Gegenstand des Urheberrechts sind folgende Dokumente:
amtliche Dokumente (Gesetze, Gerichtsentscheidungen und andere Texte legislativer, administrativer und gerichtlicher Art) sowie deren amtliche Übersetzungen;
staatliche Embleme und amtliche Zeichen (Flaggen, Wappen, Orden, Währung und andere staatliche Symbole und Zeichen);
Werke der Volkskunst;
Nachrichtenberichte über Ereignisse und Tatsachen, die einen rein informativen Charakter haben.
Kommentar - Die Abchasische Republik ist ein selbsternannter Staat. Obwohl de facto unabhängig und teilweise anerkannt, wird sie von den meisten Ländern als Teil von Georgien betrachtet. Dennoch wird angenommen, dass der Autor mit der Urheberrechtslosigkeit dieses Werkes einverstanden ist.
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Kurzbeschreibungen
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